Änderungen im Bereich Gründungszuschuss

In Zukunft muss sich der Existenzgründer deutlich besser auf seine Unternehmensidee vorbereiten, um einen Gründungszuschuss zu erhalten. Dieser soll ab Herbst eine Ermessungsleistung sein und es soll ebenfalls keine Rechtsanspruch mehr darauf geben.

Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus beträgt der Restanspruch nun mindestens 150 (statt bisher: 90) Tage. Die Förderungsdauer wird insgesamt von 9 Monaten auf 6 Monate gekürzt. Damit steht der Gründer natürlich deutlich mehr unter Druck, innerhalb dieser 6 Monate seine Idee so auf den Markt zu bringen, dass er danach auch erfolgreich ist und davon leben kann. Die Höhe der Förderung bleibt entsprechend der Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl. 300 € erhalten.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen natürlich gerne weiter. Unsere nächsten Informationsveranstaltungen findet in Brilon (ca. September/ Oktober) und in Menden (November zur Gründungswoche) statt. Mehr dazu demnächst hier.

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