Archiv für August 2010

Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Es bleibt bei Vervierfachung der Beiträge

[Dr. Andreas Lutz- Xing Gruppe "Gründer & Selbstständige September 2010] Bereits mehrfach haben wir über die Verlängerung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige berichtet, die ansonsten zum Jahresende ausgelaufen wäre. Der Bundestag hat dies im Rahmen des Beschäftigungschancengesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat keinen Widerspruch eingelegt, eine Zustimmung ist nicht nötig. Jetzt liegt das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vor und wird dann verkündet. In Kraft treten die wesentlichen Teile zum 1. Januar 2011. Damit tritt auch das im Gesetz enthaltene Sonderkündigungsrecht erst zu Jahresanfang in Kraft, eine entsprechende Kündigung ist dann im ersten Quartal 2011 möglich.

Zwei Drittel der Gründungszuschuss-Gründer sind der Versicherung seit 2006 beigetreten. Wenn das Geschäft halbwegs gut läuft, sollten Sie jetzt den Austritt prüfen, sonst zahlen Sie schon bald Beiträge von über 70 Euro monatlich – für einen Schutz, den Sie vielleicht nie benötigen. Der Beitrag verdoppelt sich mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst zwar nur auf rund 35 Euro, die zweite Erhöhung folgt dann aber ein Jahr später bzw. bei Gründern zwölf Monate nach der Gründung. Besonders ungerecht: Im Falle der Arbeitslosigkeit richtet sich die Leistung vor allem nach der formalen Qualifikation des Versicherten: Wer kein Studium hat oder gar ungelernt ist, erhält sehr viel weniger als Akademiker, unabhängig davon, was sie tatsächlich verdient haben und obwohl sie gleichermaßen von den Beitragserhöhungen betroffen sind. Das Arbeitslosengeld beträgt im ungünstigen Fall 400, im besten 1.400 Euro.

Da die Versicherung deutlich weniger attraktiv ist als bisher, rechnet die Bundesagentur für Arbeit mit 50.000 weniger Antragstellern als vom Gesetzgeber angenommen.

Wer das Sonderkündigungsrecht nicht nutzt, kann erst fünf Jahre nach der Gründung wieder regulär austreten. In unserem FAQ finden Sie weitere Informationen und Hinweise auf die Notlösung „kalte Kündigung“. Wir beantworten auch die Frage, wie lange Ihre Versicherungsschutz noch greift, wenn Sie zum Jahreswechsel kündigen.

Außerdem enthält das neue Gesetz für machen eine unangenehme Überraschung: Um „Mißbrauch zu verhindern“ dürfen sich versicherte Selbständige künftig nur noch zwei mal arbeitslos melden. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.

Existenzgründung – worauf kommt es an?

Der Weg in die Selbständigkeit – Ideen, Mut und Stehvermögen

Sich selbständig zu machen, ist eine weitreichende Entscheidung. Erfahrungsgemäß tragen sich gerade ín Zeiten konjunktureller Schwierigkeiten viele Menschen mit diesem Gedanken. Allerdings scheitern auch viele wieder innerhalb der ersten 12 Monate nach der Gründung. Dies hat viel damit zu tun, dass die Sicht auf die harten Fakten mitunter verloren geht. Die Einflussfaktoren des Marktes werden unterschätzt, die auftretenden Probleme werden nicht sauber analysiert und das ganze Projekt wird in Frage gestellt. Aber dies soll nicht entmutigen. Im Gegenteil: Mehr denn je braucht das Land Menschen mit neuen Ideen, mit Mut zum Risiko und mit unternehmerischem Stehvermögen.

Um die Existenzgünder in der Vorbereitungsphase und unmittelbar nach dem Start nicht allein zu lassen, gewähren die einzelnen Bundesländer umfangreiche finanzielle Unterstützung. Besonders hervorzuheben sind die Gründungsberatung und das Gründungscoaching.

Warum sich beraten lassen?

Jeder Existenzgründer hat ein Konzept im Kopf, welche Leistungen er anbieten will und welche Erlöse er daraus erwartet. Diese Konzepte halten aber nicht immer der Realität stand. Ein qualifizierter Gründungsberater kann prüfen, ob das Unternehmenskonzept nachhaltig am Markt Bestand hat und eine dauerhafte Vollexistenz über einen langen Zeitraum gewährleistet. Darüber hinaus gibt der Berater in der Gründungspase wichtige Denkanstöße und steht für Rückkoppelungen jederzeit zur Verfügung.

Die wichtigsten Bausteine der Beratung sind

  • die detaillierte Durchsprache des Geschäftsinhalts und des Geschäftszwecks, die Markt – und Potenzialanalyse, die Kostenstruktur sowie die investitions – und Finanzierungsplanung
  • der Maßnahmenkatalog für die Gründungsformalitäten
  • die weiterführende Betreuung in den ersten Monaten nach der Gründung.

Gemeinsam mit dem Klienten entwickelt der Berater das auf das Gründungsvorhaben zugeschnittene Unternehmenskonzept und steht während der gesamten Gründungsphase als kritischer Begleiter zur Verfügung.

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